Wir sind über den "Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V." Mitglied im "Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V."

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FAQ

Was Sie schon immer wissen wollten ...

Wenn ich ein Problem mit der Fahrt habe (überhöhter Fahrpreis, Umwege, etc.), was kann ich dann machen

Jedes Taxi ist klar identifizierbar. Im Sichtbereich des Beifahrers (also in der Regel am Armaturenbrett) befindet sich das sog. Unternehmerschild mit Name und Adresse des Besitzers der Taxe. Dann gibt es in der rechten Seite der Heckscheibe die Ordnungsnummer, diese muss von innen und außen zu lesen sein. Und natürlich gibt es auch noch das normale KFZ-Kennzeichen.

Im Zweifelsfall, also wenn keine Einigung mit dem Fahrer zu erzielen ist: Quittung ausstellen lassen! Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, genügend Formulare mitzuführen und diese auch korrekt auszufüllen. Auf Verlangen ist der exakte Fahrweg darauf zu dokumentieren, dazu die Ordnungsnummer, Betrag und Datum.

Damit sollte man sich dann an das Unternehmen wenden. Wenn auch so keine Einigung zu erzielen ist, bleibt nur noch der Weg zum Straßenverkehrsamt. Dort gibt es eine Abteilung für das Taxiwesen, die sich gerne damit beschäftigt und eventuell auch Sanktionen in die Wege leiten kann. Spätestens dann wird jedes vernünftig denkende Unternehmen eine berechtigte Beschwerde akzeptieren und für Abhilfe sorgen.

Zwingend mitführen muss ein Taxifahrer folgende Dinge: Taxi-Ordnung, Fahrpreis-Ordnung, Stadtplan nach neustem Stand, Quittungen in ausreichender Anzahl. Die beiden Ordnungsblätter sind auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen.

Muss ich in das erste Taxi am Stand einsteigen oder kann ich mir einen Wagen aussuchen?

Der Kunde hat grundsätzlich die freie Wahl, wenn das gewählte Fahrzeug aus der Reihe ausscheren kann. Problematisch wird es dann, wenn die Wartespur rechts und links durch Bordsteine begrenzt ist. Die vorne stehenden Kollegen dürfen das gewählte Taxi auch nicht an der Abfahrt hindern. Nette Kollegen werden dennoch freundlich darauf hinweisen, dass der erste Kollege auch schon am längsten auf seine Fahrt wartet und darum bitten, dort einzusteigen. Eine nette Geste, aber kein Kunde ist verpflichtet, darauf einzugehen.

Müssen sich Taxifahrer anschnallen?

Seit dem 30.10.2014 gilt die generelle Anschnallpflicht auch für Taxifahrer (49.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 29.10.2014).

Wie viel km fährt so ein Taxi im Jahr?

Die Jahresfahrleistung hängt von vielen Faktoren ab. Ist das Fahrzeug Mehrschichtig eingesetzt, werden Festaufträge gefahren und wie hoch ist die Nachfrage. Über den Daumen gepeilt liegen die Jahresfahrleistungen zwischen 50.000 und 100.000 km.

Taxipaket? Wie muss ein Taxi ausgerüstet sein?

Eine Ausstattungsvariante, die genau aufs Gewerbe zugeschnitten ist. Es beinhaltet z.B. die obligatorische Überfall-Alarmanlage, Vorrüstung für Funk und Taxameter, spezielle Antennen, in die Rücksitzbank integrierte Kindersitze, Vorrüstung fürs Dachschild, Restwärmeschaltung (hält das Taxi bei ausgeschaltetem Motor noch so lange warm, bis das Kühlwasser auch kalt ist), verstärkte Teile wie Batterie, Bremsen, Türscharniere, Sitze, etc.

Werden Taxis üblicherweise geleast oder gekauft? Und wie lange ist die durchschnittliche Nutzungsdauer?

Auch ganz unterschiedlich. Jedes Unternehmen ist anders. Die einen stoßen direkt nach Ende der Garantiezeit ab, andere haben Kilometergrenzen. Dann gibt es diejenigen, die die Autos bis zum Ende fahren. Manche haben gute Beziehungen zu Autoaufkäufern. Andere freuen sich, wenn sie mit dem Verkauf keine Last haben. Und manche kaufen eh nur Gebrauchttaxen.

Heißt die Mehrzahl von Taxi eigentlich Taxis oder Taxen?

Sowohl als auch, beides ist möglich.

Sind Taxifahrer (in der Regel) selbständig oder angestellt?

Alles ist möglich. Im Landkreis Bautzen gibt es 68 Taxibetriebe mit 155 Taxen. In Hoyerswerda sind es etwa 12 Taxiunternehmen mit ca. 32 Taxen. Die Fahrzeuge werden sowohl von den Unternehmern als auch von Angestellten bewegt. Nicht möglich ist übrigens die Vermietung des Taxis an den Fahrer. Sehr wohl gibt es allerdings spezielle Autovermietungen, die z.B. nach einem unverschuldeten Unfall ein Leihtaxi zur Verfügung stellen.

Auf dem Lande geht es anders zu.

Wer auf dem Land ein Taxi braucht geht an keinen Taxistand (in Lohsa gibt es gar keinen), sondern ruft an. Ein Taxi für die Nacht um von einer Feier nach Hause zu kommen wird in der Regel vorbestellt. Das hängt damit zusammen, dass die Taxiunternehmer auf dem Land meist selbstfahrende Unternehmer sind und ihre Dienstleistung rund um die Uhr anbieten. Da keine Vielzahl von Taxibetrieben in den kleineren Gemeinden ihre Taxen vorhält, muss der Unternehmer seine Einsatzzeit genau planen.

Darf man in einem Taxi rauchen?

Bis zum 31.08.2007 durfte in Taxen, die nicht als Nichtrauchertaxi gekennzeichnet waren, geraucht werden. Ab dem 01.09.2007 tritt das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens " in Kraft. Damit ist das Rauchen in allen Taxen für Fahrgäste und Fahrer verboten. Die Taxen müssen mit einem Rauchverbotssymbol gekennzeichnet werden.

Was ist ein Mietwagen?

Der Mietwagen ist ähnlich dem Taxi. Folgendes unterscheidet ihn vom Taxi:

  • Keine Taxifarbe
  • Kein Taxidachzeichen
  • Darf keinen Taxiverkehr durchführen z.B. an Taxistandplätzen stehen
  • Muss nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren und darf nur dort Aufträge entgegennehmen

Die Fahrer müssen aber die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Taxifahrer.

Erhalten Taxifahrer Mindestlohn?

Ab 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlich geregelten Mindestlohn. Das trifft auch auf das Taxigewerbe zu. Damit waren einschneidende Veränderungen im Taxigewerbe verbunden. Bisher wurde in fast allen Taxibetrieben auf Provisionsbasis entlohnt. Der Taxifahrer bekam einen prozentualen Teil seiner Einnahmen als Lohn ausgezahlt. Diese Entlohnungsform ist nun mit der Einführung des Mindestlohnes nicht mehr möglich. Damit verbunden sind auch Veränderungen für die Nutzer von Taxen besonders an Wochenenden und Feiertagen. Da wir die Fahrer nicht 24 Stunden in Einsatzbereitschaft versetzen können, denn dann müssen sie für 24 Stunden bezahlt werden, auch wenn keine Fahraufträge vorliegen und damit keine Umsätze erwirtschaftet werden. Daraufhin bieten wir die Möglichkeit Fahrten vorzubestellen. Bis 20:00 Uhr nehmen wir Bestellungen für die folgende Nacht an. Danach werden nur noch die Bestellfahrten und die Fahrten, die unmittelbar mit den Bestellfahrten verbunden werden können, durchgeführt.

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Hoyerswerda 03571 6060666

Lohsa 035724 50055
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